Ferienanspruch in der Schweiz: Tage, Pro-rata und Praxisfälle
28. Oktober 2026 · Das KronDesk-Team · Lire en français · Leggi in italiano
Wie viele Ferientage gewähren, wie rechnen für jemanden, der im Juni anfängt, was tun, wenn ein Mitarbeitender in den Ferien krank wird? Die Regeln stehen in wenigen Artikeln des Obligationenrechts (OR), doch im Alltag braucht es etwas Methode.
Das gesetzliche Minimum (OR, Art. 329a)
- mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr;
- 5 Wochen bis zum vollendeten 20. Altersjahr, was die meisten Lernenden betrifft.
Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Tage bzw. 25 Tage. Viele Gesamtarbeitsverträge (GAV) im Handwerk und im Bau sehen mehr vor, besonders ab einem gewissen Alter. Prüfen Sie den GAV Ihrer Branche: Er geht dem gesetzlichen Minimum vor.
Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr: Pro-rata
Die Ferien werden pro rata der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Jahr berechnet.
Beispiel: Sofia wird am 1. Juni mit 25 Tagen pro Jahr angestellt. Im ersten Jahr arbeitet sie 7 von 12 Monaten: 25 × 7 / 12 = 14,6 Tage, je nach Praxis des Betriebs meist auf 14,5 oder 15 Tage gerundet.
Teilzeit
Mitarbeitende in Teilzeit haben Anspruch auf gleich viele Wochen Ferien. Was sich ändert, ist der Wert eines Tages.
- Eine Mitarbeiterin mit 50 %, die Montag, Dienstag und Mittwochmorgen arbeitet, bezieht ihre Ferien an ihren üblichen Arbeitstagen.
- Am einfachsten ist es, die Ferien in Stunden zu rechnen: Eine Ferienwoche entspricht den vertraglichen Stunden einer Woche.
Die Rechnung in Stunden vermeidet auch eine häufige Falle: Ein Ferientag an einem Tag, an dem die Mitarbeiterin ohnehin nicht arbeitet, darf sie nichts kosten.
Wann die Ferien bezogen werden (OR, Art. 329c)
- Mindestens zwei Wochen am Stück pro Jahr.
- Der Arbeitgeber legt den Zeitpunkt fest und nimmt dabei so weit wie möglich Rücksicht auf die Wünsche des Mitarbeitenden.
- Betriebsferien (zum Beispiel zwischen Weihnachten und Neujahr) können angeordnet werden, wenn sie früh genug angekündigt werden.
Ferien auszahlen statt gewähren?
Während des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht durch Geld abgegolten werden (OR, Art. 329d). Der Zweck ist die Erholung.
Von der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme: Mitarbeitende mit sehr unregelmässigem Pensum, die im Stundenlohn bezahlt werden. Der Lohn enthält dann eine Ferienentschädigung, die auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden muss:
- 8,33 % für 4 Wochen;
- 10,64 % für 5 Wochen.
Am Ende des Arbeitsverhältnisses werden nicht bezogene Tage ausbezahlt.
Krankheit in den Ferien
Wird ein Mitarbeitender in den Ferien krank oder verunfallt er, und verhindert sein Zustand die Erholung, zählen die betroffenen Tage nicht als Ferien. Er muss den Arbeitgeber informieren und ein Arztzeugnis vorlegen. Ein leichter Schnupfen genügt nicht, ein gebrochenes Bein schon.
Kürzung bei Abwesenheiten (OR, Art. 329b)
Der Arbeitgeber kann die Ferien bei langen Abwesenheiten kürzen:
- selbstverschuldete Abwesenheit (zum Beispiel unbezahlter Urlaub): 1/12 des Jahresanspruchs pro vollen Monat Abwesenheit;
- unverschuldete Abwesenheit (Krankheit, Unfall, Militärdienst): keine Kürzung für den ersten vollen Monat, danach 1/12 pro weiteren vollen Monat;
- Schwangerschaft: keine Kürzung für die ersten zwei vollen Monate.
Bis wann kann man sie übertragen?
Der Ferienanspruch verjährt nach 5 Jahren. Salden anwachsen zu lassen, ist trotzdem keine gute Idee: Ein Austritt mit 40 nicht bezogenen Tagen kostet viel, und die Erholung hat nie stattgefunden.
Den Saldo ohne Tabelle aktuell halten
Der Feriensaldo eines Mitarbeitenden ist: Übertrag aus dem Vorjahr + Anspruch des Jahres + allfällig umgewandelte Überstunden − bezogene Tage. Von Hand geführt, gerät er schnell aus dem Lot: vergessene halbe Tage, Feiertage, die als Ferien gezählt werden, genehmigte Gesuche, die nie eingetragen wurden.
Ein Werkzeug, das die Ferienstunden bei der Genehmigung des Gesuchs erzeugt und daraus den Saldo berechnet, vermeidet diese Abweichungen. Der Mitarbeitende sieht seinen Saldo, und die Frage «Wie viele Tage habe ich noch?» verschwindet. Siehe die Ferienverwaltung in KronDesk.
FAQ
Zählen Feiertage als Ferientage?
Nein. Ein arbeitsfreier Feiertag, der in die Ferien fällt, darf nicht vom Saldo abgezogen werden. Der 1. August ist der einzige eidgenössische Feiertag: Die übrigen legt jeder Kanton fest, auch wenn Neujahr, Auffahrt oder Weihnachten überall Feiertage sind.
Kann man einen Mitarbeitenden zwingen, seine Ferien während der Kündigungsfrist zu beziehen?
Teilweise. Der Mitarbeitende muss diese Zeit für die Stellensuche nutzen können. Je nach Dauer der Kündigungsfrist und Anzahl verbleibender Tage kann es zumutbar sein, einen Teil davon anzuordnen, aber nicht unbedingt alle.
Haben Lernende mehr Ferien?
Ja, mindestens 5 Wochen bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Ihr GAV oder Lehrvertrag kann mehr vorsehen.
Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel stützen Sie sich auf die offiziellen Texte (fedlex.admin.ch) oder wenden Sie sich an eine Fachperson.