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Pausen nach Gesetz in der Schweiz: wie viele Minuten je nach Arbeitstag

28. Oktober 2026 · Das KronDesk-Team · Lire en français · Leggi in italiano

«Haben wir Mittagspause gemacht oder nicht?» Auf der Baustelle kommt die Frage oft, und sie zählt: Die Pause verändert das Stundentotal, also den Lohn und die Überstunden. Hier die Mindestregeln aus dem Gesetz.

Die Mindestpausen (ArG, Art. 15)

Die Dauer der Pause hängt von der Länge des Arbeitstages ab:

  • Arbeitstag von mehr als 5½ Stunden → mindestens 15 Minuten Pause;
  • Arbeitstag von mehr als 7 Stunden → mindestens 30 Minuten;
  • Arbeitstag von mehr als 9 Stunden → mindestens 1 Stunde.

Das sind Mindestwerte. Der Vertrag, das Betriebsreglement oder der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) können mehr vorsehen, zum Beispiel eine Stunde Mittagspause für alle.

Wann wird die Pause gemacht?

Die Verordnung 1 (ArGV 1, Art. 18) hält fest:

  • die Pause wird um die Mitte des Arbeitstages angesetzt;
  • dauert die Arbeit vor oder nach der Pause mehr als 5½ Stunden, ist eine zusätzliche Pause geschuldet;
  • Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.

Eine 30-Minuten-Pause um 7 Uhr morgens vor einem 10-Stunden-Tag erfüllt das Gesetz also nicht.

Wann die Pause als Arbeitszeit zählt

Eine Pause ist Freizeit, wenn der Mitarbeitende seinen Arbeitsplatz verlassen darf. Muss er vor Ort und erreichbar bleiben, zum Beispiel um eine Maschine zu überwachen oder Kunden zu bedienen, zählt die Pause als Arbeitszeit (ArG, Art. 15 Abs. 2).

Auf der Baustelle stellt sich die Frage bei den Wegen: Die Fahrt vom Werkhof zur Baustelle im Auftrag des Chefs ist grundsätzlich Arbeitszeit. Der Weg von zu Hause zum üblichen Arbeitsort hingegen nicht.

Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (ArG, Art. 15a)

Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden Ruhe liegen. Wer um 21 Uhr aufhört, darf also nicht vor 8 Uhr am nächsten Tag wieder anfangen.

Diese Dauer kann einmal pro Woche auf 8 Stunden verkürzt werden, sofern der Durchschnitt über zwei Wochen 11 Stunden beträgt.

Beispiel

Luca, Sanitärinstallateur, beginnt um 7.00 Uhr und hört um 17.30 Uhr auf. Er macht 15 Minuten Pause um 9 Uhr und 45 Minuten über Mittag.

  • Anwesenheit: 10 h 30.
  • Pausen: 1 h 00.
  • Effektive Arbeitszeit: 9 h 30.

Sein Arbeitstag dauert mehr als 9 Stunden: Er braucht insgesamt mindestens 1 Stunde Pause. Mit 15 + 45 Minuten ist das erfüllt. Hätte er über Mittag nur 30 Minuten gemacht, würden 15 Minuten Pause fehlen.

So erfassen Sie Pausen, ohne daran zu denken

In der Arbeitszeiterfassung müssen Pausen von einer halben Stunde und mehr festgehalten werden (ArGV 1, Art. 73). Der häufigste Fehler: Die Mittagspause wird nicht abgezogen. Das bläht die Überstunden auf, ohne dass es jemand merkt.

Am einfachsten ist es, die übliche Pause im Arbeitszeitmodell jedes Mitarbeitenden festzulegen und sie beim Stempeln automatisch abzuziehen. Der Mitarbeitende korrigiert nur die Tage, an denen er es anders gemacht hat.

FAQ

Wird die Mittagspause bezahlt?

Nein, ausser der Mitarbeitende muss am Arbeitsplatz erreichbar bleiben, oder der Vertrag oder der GAV sieht es vor.

Darf ein Mitarbeitender auf seine Pause verzichten, um früher zu gehen?

Nein. Die Mindestpausen sind obligatorisch, und der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass sie eingehalten werden. Eine Abmachung «ohne Pause, dafür um 15 Uhr Feierabend» verstösst ab 5½ Stunden Arbeit gegen das Gesetz.

Gelten für Lernende andere Regeln?

Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten nach der Verordnung 5 (ArGV 5) strengere Regeln, insbesondere höchstens 9 Stunden Arbeit pro Tag und eine tägliche Ruhezeit von 12 Stunden.


Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel stützen Sie sich auf die offiziellen Texte (fedlex.admin.ch, seco.admin.ch) oder wenden Sie sich an eine Fachperson.